Länderbestimmungen
Die Regeln für E-Scooter in Deutschland, Österreich und Schweiz im Überblick:
Fahrerlaubnis
nicht erforderlich
Höchstgeschwindigkeit / Leistung
max. 20 km/h / 500 Watt
Benutzung
Radwege & Fahrradstraßen – Ausnahme: Wenn diese fehlen, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden
Verbot
Gehweg & Fußgängerzone - Ausnahme: „E-Scooter frei“ -Schild
Helmpflicht
nein / Empfehlung
Versicherungspflicht
Ja, Haftpflichtversicherung mit Kennzeichenpflicht
Mindestalter
14 Jahre
Promillegrenze
0,5 / 0,0 für Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit
Fahrerlaubnis
nicht erforderlich
Höchstgeschwindigkeit / Leistung
max. 25 km/h / 600 Watt
Benutzung
Radfahranlagen - wo diese fehlen, darf auf die Straße ausgewichen werden
Verbot
Gehweg & Fußgängerzone - Ausnahme: ausdrückliche behördliche Genehmigung und nur mit Schrittgeschwindigkeit
Helmpflicht
nein / Empfehlung
Versicherungspflicht
nein
Mindestalter
12 Jahre
Promillegrenze
0,8
Fahrerlaubnis
nur bei Minderjährigen ab Jahren ist die Führerscheinklasse "M" erforderlich
Höchstgeschwindigkeit / Leistung
max. 20 km/h / 500 Watt
Benutzung
Radfahrregeln
Verbot
Gehweg & Fußgängerzone - Ausnahme: ausdrückliche behördliche Genehmigung
Helmpflicht
nein / Empfehlung
Versicherungspflicht
nein
Mindestalter
16 Jahre & Jugendliche ab 14 Jahre, die im Besitz der Führerscheinklasse "M" sind
Promillegrenze
0,5
Was ist ein E-Scooter?
Elektro-Scooter sind Tretroller mit Elektromotor, auch Elektro-Tretroller genannt. Sie zählen in Deutschland zu den Elektrokleinstfahrzeugen. In Österreich sind Elektro-Scooter per gesetzlicher Definition „elektrisch betriebene Klein- und Miniroller“. In der Schweiz gelten sie als Leicht-Motorfahrräder und werden rechtlich identisch behandelt.
Durch den Elektromotor sind E-Scooter ideal für den urbanen Raum und die sogenannte letzte Meile geeignet. Weil sie sich zusammenfalten lassen, können sie auch leicht verstaut und im Kofferraum bzw. in Bus und Bahn transportiert werden.